Versicherungsschutz aus Versorgungswerk für Ärzte nicht ausreichend!
- axelhoefer
- 9. Jan. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Der Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit (BU) über ein Versorgungswerk für Ärzte wird oft kritisch betrachtet, da er in einigen Fällen weniger umfangreich sein kann als private Berufsunfähigkeitsversicherungen. Hier einige Aspekte, die häufig zu Unzufriedenheit führen können:
1. Definierte Berufsunfähigkeit
Versorgungswerke für Ärzte definieren Berufsunfähigkeit oft anders als private Versicherer. Häufig gilt ein Arzt nur dann als berufsunfähig, wenn er nicht mehr in der Lage ist, irgendeine ärztliche Tätigkeit auszuüben. Das schließt oft auch alternative ärztliche Tätigkeiten ein, die nicht den ursprünglichen Fachbereich betreffen.
Im Gegensatz dazu orientieren sich private Versicherungen stärker an der konkreten beruflichen Tätigkeit, die vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübt wurde.
2. Höhe der Leistungen
Die Leistungen aus einem Versorgungswerk basieren in der Regel auf den eingezahlten Beiträgen und den Rentenansprüchen. Sie sind oft deutlich niedriger als die Rentenleistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ärzte, die nur über das Versorgungswerk abgesichert sind, können im Falle der Berufsunfähigkeit finanziell schlechter gestellt sein.
3. Keine Teil-Berufsunfähigkeit
Versorgungswerke leisten oft erst dann, wenn eine vollständige Berufsunfähigkeit vorliegt. Teilweise Berufsunfähigkeit, wie sie in privaten BU-Versicherungen abgesichert sein kann, wird oft nicht berücksichtigt.
4. Alternative Tätigkeiten
Häufig wird von Ärzten erwartet, dass sie eine alternative Tätigkeit innerhalb des medizinischen Bereichs aufnehmen, wenn sie ihren ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben können. Dadurch entfällt der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente.
5. Kein individueller Schutz
Im Gegensatz zu privaten BU-Versicherungen, bei denen der Schutz individuell angepasst werden kann, bietet das Versorgungswerk eine Standardlösung ohne zusätzliche Optionen oder Anpassungen.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist also für Ärztinnen und Ärzte absolut zwingend erforderlich. Auf die Leistungen der Versorgungswerke alleine sollte man sich keinesfalls verlassen.
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